Berufsunfähigkeit 08

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat KEINEN Anspruch mehr auf gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz

Betroffen sind Selbstständige, Angestellte, Hausfrauen, Arbeiter, Studenten, Azubis Der bisherige Berufsschutz ist komplett weggefallen – unabhängig von Ausbildung und Erfahrung ist jede Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zumutbar.

Beispiel: Kann ein Manager noch 3 – 6 Std. als Portier arbeiten, muss er diese Stelle annehmen und bekommt auch nur dann die halbe Erwerbsminderungsrente wenn er in den letzten 5 Jahren gearbeitet hat und mindestens 3 Jahre pflichtversichert war. 

Kann er mehr als 6 Stunden arbeiten, entfällt sein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ganz!

Diese Erwerbsminderungsrente deckt in der Regel nicht mal 20% seines letzten Nettoverdienstes ab. Die sogenannte Versorgungslücke beträgt je nach Einkommen zwischen 77% und 81% bei halber Erwerbsminderung und zwischen 46% und 62% bei voller Erwerbsminderung.

Als Familienmanagerin( Hausfrau ) erhalten Sie sowieso garnichts vom Staat im Falle, daß Sie Ihre Tätigkeiten aufgrund von Krankheit oder Unfall im Haus nicht mehr ausüben können!!!

Studenten und Auszubildende haben auch keinen staatlichen Schutz, kein Netz das sie auffängt, im Falle schwerster Krankheit oder Unfall.

Wenn Sie nicht vorsorgen, dann tut es niemand, Sie fallen in ein Loch der Armut!

Für Arbeitnehmer bedeutet das:         1-3 Stunden         volle Rente
                                                        3-6 Stunden          halbe Rente

Je nach Berufsrisiko, Alter,Gesundheitszustand oder auch Hobbys berechnen wir Ihnen gerne ein passendes Angebot. Die BU-Rente sichert Ihnen ein würdevolles Leben, indem Sie das erhalten, was Sie monatlich zum Leben wirklich brauchen.