Das Bürgerentlastungsgesetz 2010

Gleiche Leistung, gleiche Qualität – aber netto mehr

Ab 2010 können privat und gesetzlich Versicherte ihre Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen.

Für den Einzelnen sind zum Teil deutliche steuerliche Entlastungen möglich!

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Beiträge zur Sicherung der Existenz gehören und deshalb steuerfrei gestellt werden müssen.
  • Aufwendungen für eine Kranken-und Pflegeversicherung können vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
  • Abzugsfähig sind Beitragsanteile für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung entsprechen. Für privat Versicherte können daher Beiträge berücksichtigt werden, soweit sie der Absicherung einer Basiskrankenversicherung dienen. Beitragsanteile für besondere Leistungen, wie Chefarztbehandlungen, Ein-/Zweibettzimmer, Heilpraktikerleistungen, Mehrleistungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie, sind nicht absetzbar und müssen „herausgerechnet“ werden.
  • Fazit: für eine Krankheitskostenvollversicherung ist eine steuerliche Berücksichtigung von bis zu 79,59% der Beiträge möglich.
  • Beiträge für die Pflegeversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar.
  • Die Absetzbarkeit gilt für Beiträge des Steuerpflichtigen für sich selbst, den Ehegatten, den Lebenspartner und für jedes Kind, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld besteht.
  • Die abziehbaren Beiträge werden bei Arbeitnehmern im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber berücksichtigt.
  • Schöpfen die abzugsfähigen Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung die Höchstbeträge nicht aus, können noch Aufwendungen für andere Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen, zur Berufsunfähigkeitsversicherung etc.
Durch die Steuerentlastung erhalten Sie Ihre Krankenversicherung mit den gleichen Leistungen und der gleichen Qualität wie bisher, aber unter dem Strich mit einer geringeren finanziellen Belastung.

Die zu erwartende Steuerersparnis kann in durchaus attraktiver Höhe ausfallen, deshalb lassen Sie sich beraten! Jeder Einzelfall ist anders.