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Pflegebedürftigkeit - sie kann jeden von uns treffen

Auch Sie können zum Pflegefall werden. Wenn diese Situation eintreten sollte, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf Sie zu. Denken Sie z.B. an die Kosten für das Pflegeheim oder die Betreuung rund um die Uhr zu Hause. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für diese Kosten nicht mehr als eine Grundabsicherung , die bei weitem nicht ausreicht.

Die Folgen

Das lang angesparte eigene Vermögen oder das der engsten Familienmitglieder (1. Verwandtschaftsgrad) geht durch die Finanzierung der hohen Pflegekosten schnell verloren. Sorgen Sie vor. Sichern Sie Ihr Vermögen und vermeiden Sie die Abhängigkeit vom Sozialamt. Vermeiden Sie mit einer PflegeRente die finanziellen Risiken im Falle Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Wichtig für Sie

Die hohen Kosten im Pflegefall werden durch die PflegeRente abgesichert. Ihre Ersparnisse und andere Besitzwerte, z.B. das hart erarbeitete und endlich abbezahlte Haus, bleiben Ihnen genauso erhalten wie Ihr Lebensstandard.

Garantierte PflegeRente ? garantierte Beiträge

Die Höhe der Beiträge hängt vom jeweiligen Alter der Versicherten Person und dem gewünschten Versicherungsschutz (Stufe II oder III) ab. Schon für einen geringen monatlichen Beitrag erhält ein 50-jähriger Versicherungsnehmer eine PflegeRente.

Sie entscheiden, wie Sie bezahlen möchten: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

Die Höhe Ihrer Monatlichen Pflegerente

Die Höhe Ihrer monatlichen PflegeRente können Sie individuell von 250 ? bis 3.000 ? vereinbaren. Auf Wunsch können Sie sogar vereinbaren, dass Sie bereits ab Pflegestufe II eine PflegeRente erhalten. Wir erstellen Ihnen gern Ihr persönliches Angebot.
Übrigens: Eine zusätzliche finanzielle Sicherheit gibt Ihnen die Plus-Rente. Sie wird ab der ersten Rentenzahlung geleistet und erhöht damit Ihre Vorsorge beträchtlich.

Unsere Leistungen - Ihre Vorteile!

? Lebenslanger Schutz bei Pflegebedürftigkeit
? Vermögenssicherung für Sie und Ihre Angehörigen
? Keine Beitragszahlung mehr im Pflegefall
? Sofortige Zahlung unmittelbar nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit - bis zu 12 Monaten rückwirkend
? Abschluss bis zum 75. Lebensjahr möglich.