Betriebliche Altersvorsorge

Wer Teile seines Bruttogehalts durch Gehaltsumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge anspart, profitiert zusätzlich durch Steuervorteile und geringere Sozialabgaben. Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) 2.592 €, das sind ca 100 € monatlich steuer-und sozialversicherungsfrei, zuzüglich 1.800€ Festbetrag auch steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig.

Was Sie über die Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung wissen sollten:

1.) Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Begünstigt ist unwiderruflich der Arbeitnehmer, so dass ihm am Ende der Laufzeit die Rentenversicherung ausgezahlt wird.

2.) Für die betriebliche Direktversicherung können klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen gewählt werden.

3.) Die Fälligkeit darf nicht vor dem 60.Lebensjahr eintreten.

4.) Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld (Hartz IV) angerechnet.

5.) Eine Direktversicherung kann nur für die Haupttätigkeit abgeschlossen werden, nicht für Nebentätigkeiten.

6.) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag auf Sie als Arbeitnehmer übertragen.

7.) Die Direktversicherung kann mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei gestellt oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer
  • Steuervorteile und zusätzliche Ersparnisse bei den Sozialabgaben
  • Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Arbeitnehmer den Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen.
Die Vorteile für den Arbeitgeber
  • Einsparung von Lohnnebenkosten
  • Mitarbeitermotivation
  • Beim Ausscheiden des Mitarbeiters kann die unverfallbare Versorgung ohne weitere Ansprüche gegen das Unternehmen auf den Mitarbeiter oder den nachfolgenden Arbeitgeber übertragen werden.
  • Geringer Verwaltungsaufwand
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