Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie beim Zahnersatz nur noch auf befundbezogene Festzuschüsse einen Anspruch. Selbst bei der kassenärztlichen Grund- und Regelversorgung müssen Sie zwischen 35% und 50% der Kosten selbst aufbringen. Bei teuren Implantaten werden Sie noch stärker zur “Kranken- Kasse“ gebeten.
Damit Sie auch in Zukunft die allerbesten Leistungen bei Ihrem Zahnarzt erhalten können, empfehlen wir eine Zahnzusatzversicherung,welche die leistungsstärkste am deutschen Markt darstellt.
Zusammen mit den Vorleistungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie garantiert 85% der erstattungsfähigen Aufwendungen, auch bei hochwertigen Lösungen, in Ihr Portemonnaie zurück.
- Bei regelmäßiger Zahnvorsorge erhalten Sie einen 10%-15% höheren Zuschuss von Ihrer Krankenkasse und senken damit Ihren Eigenanteil weiter.
- Die Eigenbeteiligung beträgt auf keinen Fall mehr als 15% der erstattungsfähigen Aufwendungen, das ist in der Regel der Rechnungsbetrag Ihres Zahnarztes.
- Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung der Zahnärzte, bei freier Wahl des behandelnden Zahnarztes.
- Nach 8 monatiger Wartezeit haben Sie Anspruch auf Zahnersatz ( einschließlich Implantate ) Inlays, Kunststofffüllungen, Prophylaxemaßnahmen, professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen.
- Zahnstaffel: im ersten Jahr bis zu 1.000€ - dann in 1.000€-Schritten steigend bis 5.000€ in den ersten 5 Jahren. Diese Staffel entfällt bei Unfällen!!
Wir vergleichen gerne für Sie die besten Angebote der verschiedenen Gesellschaften.